Erstmals aufteilen.
Technische Planunterlagen für die Bildung einzelner Eigentumseinheiten vorbereiten.

02 / AUFTEILUNGSPLAN NACH WEG · ALLGÄU / SCHWABEN
Aufteilen, verkaufen oder weitergeben.
Wir erstellen die technischen Pläne für Ihren Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung.
WAS MÖCHTEN SIE ERREICHEN?
Technische Planunterlagen für die Bildung einzelner Eigentumseinheiten vorbereiten.
Pläne an die gewünschte Änderung der bestehenden Aufteilung anpassen.
Vorhandene Pläne und die konkreten Hinweise der Behörde zusammen prüfen.
EINBLICK IN DIE PLANUNTERLAGEN
Pläne aller erforderlichen Ebenen, Schnitte und Ansichten mit konsistenter Nummerierung der zugehörigen Räume. Lageplan sowie Stellplätze und Außenflächen werden entsprechend den Anforderungen der zuständigen Behörde berücksichtigt.
Keine aktuellen Pläne? Wir bieten Bestandsaufmaß und Planerstellung gemeinsam an. Bescheinigung, notarielle Erklärungen und Gebühren sind gesondert.
Erdgeschoss mit Maßen, Raumbezeichnungen und Zuordnung der Einheiten.
Ausschnitte aus einem GEOKONTUR-Musterplan. Umfang und Darstellung werden für Ihr Objekt abgestimmt.
VON DER ANFRAGE ZUR ÜBERGABE
Ziel und vorhandene Unterlagen mitteilen. Fehlendes klären wir schriftlich.
Umfang, Ausgabe, Preis und Termin festlegen.
Daten prüfen, bei Bedarf aufnehmen und die vereinbarten Ergebnisse erstellen.
Vereinbarte Dateien und Hinweise zur Datenbasis erhalten.
WER MACHT WAS?
Wir erstellen die technischen Planunterlagen. Bei Bedarf mit Bestandsaufmaß.
Die zuständige Behörde prüft und erteilt die Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Notarielle Erklärungen und Eintragung sind weitere, gesonderte Schritte.
WARUM GEOKONTUR
Bei fehlenden oder veralteten Unterlagen verbinden wir Bestandsaufmaß und Planerstellung.
Geschosse, Einheiten und Nebenbereiche werden anhand Ihres Objekts und der Anforderungen geprüft.
Wir klären Planfragen schriftlich. Behördliche Bescheinigung und notarielle Teilung bleiben getrennte Schritte.
VOR DEM ERSTEN SCHRITT
Nein. GEOKONTUR erstellt technische Planunterlagen. Die notarielle Teilungserklärung, die behördliche Bescheinigung und die Grundbucheintragung sind gesonderte Leistungen anderer Beteiligter.
Wir klären den vollständigen erforderlichen Umfang für Ihr Objekt. Keller, Dachräume, Nebengebäude und Außenflächen müssen bei der Unterlagenprüfung berücksichtigt werden.
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ersetzt keine Baugenehmigung. Fragen zu Umbauten, Nutzungsänderungen oder Genehmigungen müssen gegebenenfalls separat geklärt werden.
Vor allem von vorhandenen Unterlagen, Gebäuden, Geschossen, Einheiten und einem nötigen Aufmaß. Behörden-, Notar- und Grundbuchkosten sind nicht Bestandteil der technischen Planerstellung.
GEOKONTUR · BESTANDSDOKUMENTATION
Ein paar Angaben zu Gebäude und Unterlagen genügen für die erste schriftliche Klärung.